Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierungen

Hotel Nordlicht

Allgemeines:
Eine beauftragte und vom Hotel mündlich oder schriftlich bestätigte Zimmerreservierung stellt einen Vertragsabschluss nach BGB dar.
Es gelten demnach die Bedingungen des sogenannten Gastaufnahme- / Beherbergungs-vertrages.

1. Vertragspartner sind der Besteller und das Hotel Nordlicht. Ist der Besteller nicht der Auftraggeber, so hat das Hotel neben dem Auftraggeber einen Anspruch an den Besteller.

2. Ein festgelegter Optionstermin stellt sicher, dass eine vom Besteller unverbindlich vorgenommene Zimmeranfrage bis zu diesem Zeitpunkt von ihm wieder aufgehoben werden kann. Nach Ablauf des Optionstermins entfällt jeder Anspruch hierauf. Das Hotel ist berechtigt, während der Optionslaufzeit nach Rücksprache mit dem Besteller die Anfrage zu streichen, wenn in Verbindung mit anderen Anfragen der Besteller keinen verbindlichen Auftrag erteilen kann.

3. Wird ein Vertrag ganz oder teilweise vom Besteller/Auftraggeber durch Abbestellung gekündigt, so muss dies schriftlich erfolgen und das Hotel muss seine Zustimmung erteilen. Wird diese gewährt, so bestätigt der Auftragnehmer dem Besteller schriftlich die Vertragsauflösung.
Fallen keine Stornierungsgebühren an, wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro vom Hotel erhoben. 

4. Bei Vertragsauflösung (gilt auch für vorzeitige Abreise) und Stornierung des Vertrages gelten die vom Hotel festgelegten Stornobedingungen:

Zeitraum: April bis Oktober und Dezember
bis 15 Tage vor Anreise kostenfrei bzw. Erstattung der Anzahlung
14 – 8 Tage vor Anreise 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
7 – 4 Tage vor Anreise 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
ab dem 3. Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Gesamtpreises

Zeitraum: 22.Dezember bis 02.Januar
Eine Stornierung ist nicht möglich. Sie zahlen bei Stornierung 100 % des vereinbarten Gesamtpreises für die Übernachtung.

Zeitraum: November und Januar bis März
bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei bzw. Erstattung der Anzahlung
ab 2.Tage vor Anreise 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
am Anreisetag 80 % des vereinbarten Gesamtpreises

Stornierungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen.

Während der Nebensaison können individuelle Stornierungsbedingungen vereinbart werden.

Bei einer Nichtanreise werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises sofort fällig.

5. Wir empfehlen dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Die Zahlung der Übernachtungskosten erfolgt vor Ort. Sollte eine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese von den Gesamtübernachtungskosten abgezogen.

Als Zahlungsarten werden Bargeld oder EC-Karte bevorzugt.

7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

8. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

9. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Vertragsbestätigungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller/Vertragspartner sind unwirksam.

10. Möchte der Auftraggeber den mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag ergänzen oder erweitern, so können andere Preise als die vereinbarten hierfür Anwendung finden.

11. Das Hotel stellt die Zimmer dem Auftraggeber ab 11:00 Uhr zur Verfügung. Sollten diese noch nicht durch den Benutzer des Vortages freigeben sein, so erfolgt die Übergabe nach Reinigung. Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
Bei Frühankünften am Morgen können die Zimmer zu Lasten des Auftraggebers ab dem Vortag reserviert und freigehalten werden.

12. Die Zimmer sind dem Hotel am Abreisetag spätestens 11:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel 50 Prozent des vereinbarten Logispreises für die zusätzliche Inanspruchnahme des Zimmers berechnen.

13. Das reservierte Zimmer wird vom Hotel in der Regel bis 18:00 Uhr frei gehalten, es sei denn, das Hotel ist über eine spätere Ankunft schriftlich informiert worden.
Ist bei einer Ankunftszeit nach 18:00 Uhr eine Kostenübernahme nicht gesondert und schriftlich sichergestellt, kann das Hotel das oder die Zimmer anderweitig vermieten.

14. Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung zu verlangen. Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen.

15. Kostenübernahmen durch Dritte bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Hotels.

16. Eine nachträgliche Einschaltung eines Vermittlers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten werden vom Hotel nicht getragen.

17. Der Besteller/Auftraggeber haftet für die Bezahlung sämtlicher bestellter Leistungen, hierzu zählen auch die Kosten für Geschenke, Blumen und Obstpräsente, Gepäckservice etc..

18. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über den Gastaufnahmevertrag. Die Aufbewahrung von Wertsachen (Geld, Papiere, Schmuck etc.) durch das Hotel kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Für das Abhandenkommen oder für die Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
Eine Bewachung erfolgt nicht.

19. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Vertrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann es diesen aufheben.

20. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Schwerin.

21. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

22. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

23. Es wird darauf hingewiesen, dass die beim Geschäftsverkehr anfallenden Daten unserer Vertragspartner gespeichert werden.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Schwerin.

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